Bündnis Demokratie Fürstenfeldbruck im Diskurs

DemokraTisch / LIFEstudioFFB

Ein Forum für Gesprächskultur
Gedankenaustausch am DemokraTisch

Wir haben uns dem „Bündnis für Demokratie im Landkreis FFB“ angeschlossen, um zum Demokratie-Thema und über seine vielgestaltigen Facetten eine kreative Auseinandersetzung zu befördern. Einen offenen Informations- und Meinungsaustausch sehen wir als genuine Aufgabe des Bündnisses. Unsere Aufgabe soll es sein, die am Bündnis Beteiligten miteinander ins Gespräch zu bringen.
Dafür laden wir Bündnisteilnehmende zum Gespräch an unseren DemokraTisch ein, um eine breite Diskussionsgrundlage für alle am Bündnis Beteiligten zu schaffen, die dem „Filterblasen- und Echokammern“-Effekt Paroli bietet, der den offenen und transparenten Diskurs behindert.
Unter anderem möchten wir uns über diese drei Fragen austauschen:
֎ Welches sind Ihre persönlichen Motive, sich aktiv für die Demokratie einzusetzen und welche Erwartungen stellen Sie an das „Bündnis Demokratie im Landkreis FFB“?
֎ Welche antidemokratischen Kräfte und Gefahren sehen Sie?
֎ Welche Änderungen und Neuerungen für die Gestaltung der Demokratie halten Sie für erforderlich und gangbar?

In einem freundlichen Umfeld und in aller Ruhe kann ein kreativer Gedankenaustausch stattfinden. Dazu gehört sportlicher Streit. Nur Kritik macht kulturfähig. Ohne Meinungs- und Redefreiheit gibt es keine Demokratie, keine Freiheit und keinen Frieden. Wokeness-Dogmatik und Cancel Culture gibt es nicht bei uns.


Ulrich Seibert
Autor und Redakteur bei Radio Lora München
Hans-Heinrich Sautmann

Integrationsbeauftragter im Kreistag FFB

Die Antworten auf unsere Fragen sind HIER nachzulesen.


Susanne Tannenberger, Psychologische Beraterin, Lerntherapeutin und Kommunikationstrainerin
Susanne Pütz, Sozialpädagogin und Supervisorin

Die Antworten auf unsere Fragen sind HIER nachzulesen.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Stellungnahme Bundesverfassungsgericht (7, 198 [208] vom 15-Jan-1958)
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“